Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand der AGB der Öz-Construction GmbH für Bauleistungen im Industrie­bodenbereich.

Stand:

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Öz-Construction GmbH und unseren Kunden. Sie enthalten Informationen zu Leistungen, Preisen, Zahlungsbedingungen, Haftung und weiteren rechtlichen Aspekten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Öz-Construction GmbH und ihren Kunden im Bereich Bauleistungen, insbesondere Industrieböden, Beton-, Bewehrungs-, Beschichtungs- und Oberflächenarbeiten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss & Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Maße, Gewichte, Abbildungen und sonstige Beschreibungen in Angeboten sind annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Leistungsumfang

Maßgebend für Inhalt und Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Mehr- oder Minderleistungen werden gesondert abgerechnet. Wir arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen DIN-Normen (insb. DIN 18202, DIN 18560, DIN EN 13813).

§ 4 Preise & Zahlung

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Großprojekten können Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ausreichend Strom, Wasser und einen geeigneten Zugang zur Baustelle bereit. Untergrundvorbereitung und Vorgewerke müssen termingerecht in der vereinbarten Qualität abgeschlossen sein. Verzögerungen aus dem Bereich des Kunden gehen nicht zu unseren Lasten.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt um die VOB/B, soweit zwischen den Parteien wirksam vereinbart. Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Frankenthal. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese AGB sind ein erstes Standard-Template. Vor Verwendung im Geschäftsverkehr bitte von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen.